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24.08.2022

Brandenburg: Das ändert sich beim Waldbrandschutz

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CYA GMBH

Themen

Allgemein Wald

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Das Agrar- und Forstministerium Brandenburg hat die zentrale Förderrichtlinie zur Unterstützung der Wälder verbessert.  

Brandenburgs Wälder befinden sich zu etwa zwei Dritteln in Privatbesitz. Um Waldbesitzer besser bei der Umsetzung forstlicher Maßnahmen künftig stärker zu unterstützen, wurde die Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben überarbeitet. Dabei geht es sowohl um Waldumbau als auch Brandschutz.

Brandenburg erhöht Förderungen für Waldbrandschutz

Zur weiteren Verbesserung des vorbeugenden Waldbrandschutzes wurde die 100-prozentige Förderung beibehalten. Förderfähige Maßnahmen sind die Errichtung notwendiger Löschwasserentnahmestellen, die Instandsetzung von ganzjährig von LKW befahrbaren Waldwegen und die Errichtung von Waldbrandschutzriegeln.

Die maximale Förderhöhe für die Instandsetzung der Waldbrandschutzwege wurde von 30.000 Euro pro Kilometer auf 40.000 Euro erhöht. Die Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle als Brunnen wurde von 25.000 Euro auf 35.000 Euro angehoben.

Auch Förderungen für Waldumbau erhöht

Auch die Förderungen für den Waldumbau wurden angepasst. Die Festbeträge, also die fixen Förderbeträge für typische waldbauliche Maßnahmen, wurden um 10 bis 30 Prozent angehoben. Das sind rund 85 Prozent der aktualisierten förderfähigen Kosten. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Anschaffung von Saatgut, Bodenbearbeitung und Standortgutachten. Auch Pflanzung und Schutz gegen Wildverbiss werden gefördert. 

Weitere Informationen und Ansprechpartner für die Beratung bei der Antragstellung findet man auf der Internetseite des Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB).

Foto: Ylvers/pixabay.com (Symbolbild)

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