14.08.2021
Borkenkäferholz ist nicht minderwertig
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ThüringenForst kritisiert die fehlende Wertschätzung von Borkenkäferholz und die zu niedrigen Preise.
Von der Industrie wird durch den Borkenkäfer beschädigtes Holz als minderwertiger eingestuft. ThüringenForst stellt jetzt klar: Borkenkäferholz aus dem Wald ist für den Holzbau geeignet und zulässig. Die Waldexperten kritisieren die Preisabschläge der Holzindustrie. Die von den Klimawandelfolgen betroffenen Waldbesitzer seien die Leidtragenden.
Auch Borkenkäferholz erfüllt Anforderungen
Borkenkäferholz kann laut ThüringenForst wie planmäßig geerntetes Holz zu Schnittholz verarbeitet werden oder auch Verwendung in der Papier- und Holzwerkstoffindustrie finden. Gerade im Holzbau ist Borkenkäferholz geeignet und zulässig. Denn Festigkeit und Stabilität des Borkenkäferholzes sind nicht beeinträchtigt, da das Insekt gar nicht im Holzkörper, sondern im Bast unter der Rinde brütet. Da Rohholz in den Sägewerken vor der Verarbeitung komplett entrindet wird, ist das Sägeholz vollständig borkenkäferfrei. Zusätzlich erfolgt für Schnittholz nach dem Verarbeitungsvorgang eine technische Trocknung, ein Befall mit Borkenkäfern ist somit verhindert.
Bläuliche Verfärbung ist zulässig
Die Folge eines Borkenkäferbefalls kann eine Blauverfärbung des Holzes sein. Diese ist gemäß Norm DIN 4074 unbegrenzt zulässig. Der Bläuepilz ist ein rein optischer Mangel, der die Festigkeit nicht beeinträchtigt. Im Holzbau wird Holz überwiegend im nicht sichtbaren Bereich eingesetzt, eine Verfärbung ist dort unerheblich. Im sichtbaren Bereich können Blaufärbungen teils technisch aufgelöst werden.
Foto: ThüringenForst/Horst Sproßmann