01.10.2019
Bodenbearbeitung nach Hackfrüchten
N.U. AGRAR GMBH - ALLGEMEIN
Themen
Bodenbearbeitung
Die Rodung von Hackfrüchten verändert das Bodengefüge gravierend. Beim Kartoffelroden wird abgesiebte Erde mit höheren Sand- und Schluff-Anteilen auf der Oberfläche abgelegt. Diese Schicht neigt zur Verschlämmung bzw. zum Verdichten durch Starkniederschläge.
Das hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Nachfrucht:
Bei flacher Bodenbearbeitung, z.B. mit der Scheibenegge, wird das nachfolgende Getreide in den verschlämmungsgefährdeten Horizont gedrillt. Dadurch wird der Auflauf in einem nassen Herbst erschwert, auch die spätere Bestockung leidet. Zudem werden tiefe Fahrspuren durch die flache Bearbeitung nicht beseitigt. Aus diesen Gründen ist der Einsatz der Scheibenegge nach Kartoffeln, auch nach Rüben kontraproduktiv.
Wird dagegen nach der Hackfruchternte sofort gepflügt, wird das gesiebte Bodenmaterial auf der Pflugsohle abgelegt und bildet dort einen Verdichtungshorizont. Dadurch werden das Wurzelwachstum sowie die Kapillarität eingeschränkt. Außerdem verrotten untergepflügte Knollen bzw. Rüben in tieferen Bodenschichten langsamer.
Deshalb sollte die Siebschicht auf der Oberfläche mit einem mischenden Grubber auf 15 bis 20 cm eingearbeitet werden, auch wenn danach noch gepflügt wird. Wird nur gegrubbert, muss der Boden sofort bis auf die Lockerungstiefe wieder rückverfestigt werden
Das saubere Unterpflügen der mit Cercospora befallenen Blätter und vor allem mit Rübenmottenlarven belasteter Rübenrückstände ist in diesem Jahr dringend angeraten, um die Gefährdung der im kommenden Jahr in der Nachbarschaft angebauten Rüben zu verringern.
Nach dem Pflug muss in jedem Fall ein Packer laufen, um den Boden zu verfestigen und dadurch zu vermeiden, dass Feinerde im lockeren Boden durch Niederschläge auf die Pflugsohle gespült wird.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet. Wir können jedoch keine Gewährleistung für die Richtigkeit, insbesondere bei Veränderungen der aktuellen Zulassungssituation für Pflanzenschutzmittel übernehmen. Die Anwendungen erfolgen auf eigenes Risiko.