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21.12.2020

BMEL fördert umweltschonende Technik

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Themen

Allgemein Düngung Artenvielfalt

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Aktiver Klima- und Umweltschutz erfordert moderne Technik. Das BMEL fördert jetzt entsprechende Investitionen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt im Rahmen des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ 816 Millionen Euro Fördermittel für umweltschonende Technik bereit. Ziel ist, landwirtschaftliche Betriebe bei der Anschaffung moderner Maschinen und Geräte zu unterstützen. „Jeder Euro aus diesem Programm dient dem Klima-, Umwelt- und Naturschutz und kommt passgenau bei den Landwirten an, auch bei den kleinen und mittleren Betrieben“, betonte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Die Landwirtschaft müsse viel erreichen, so die Ministerin: „Mehr Biodiversität, mehr Artenvielfalt und mehr Klimaschutz – und dabei vor allem die Ernten sichern. Klima schützen und Ernten sichern, das sind keine Gegenpole.“ Beides gehe, sagte Klöckner, die Lösung sei hochmoderne Technik.

Förderung bis zu 40 Prozent der Investition in neue Technik

Der Landwirt bekommt 40 Prozent der Kosten erstattet – bei maximal 2 Millionen Euro Investitionssumme in vier Jahren. Bei landwirtschaftlichen Dienstleistern, wie Maschinenringen oder Lohnunternehmen, sind es 10 bis 20 Prozent. Das hängt von der Unternehmensgröße ab. „Die Technik haben wir: Mit unserer Landwirtschaftstechnik ist Deutschland weltweit führend und unsere Bauern haben das Know-How. Das bringen wir zusammen“, ist Klöckner überzeugt.

Erhebliche Einsparpotentiale möglich

Mit Technik bei der Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger ist im Durchschnitt eine 30- prozentige Minderung der Ammoniakemissionen möglich. Die Abdeckung von Güllelagern kann eine Minderung von 80 Prozent der Ammoniakemissionen erbringen. Beim Pflanzenschutz sind Mitteleinsparungen, zum Beispiel im Obst- und Weinbau von durchschnittlich 30 bis 50 Prozent, zu erwarten.

Das Programm wird vom Julius-Kühn-Institut und dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft wissenschaftlich eng begleitet. Ab dem 11. Januar 2021 können Betriebe die Investitionsförderung im bekannten Hausbankenverfahren bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen.

Foto: Claas (Symbolbild)

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