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13.02.2021

Biogasbranche: Kritik an BioAbfV-Novelle

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FACHVERBAND BIOGAS E.V.

Themen

Biogas Gärprodukte Normen und Vorschriften

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In einer Stellungnahme übt der Fachverband Biogas e.V. Kritik am Entwurf der „kleinen Novelle“ der Bioabfallverordnung (BioAbfV). In der Verordnung wird die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden geregelt. Darin sind auch Grenzwerte für Schadstoffgehalte festgelegt.

Kritik gibt es vor allem an der Einführung eines Kontrollwertes für Fremdstoffe: Ein Kontrollwert vor der biologischen Behandlung führt nur bedingt zu einer Reduzierung von Fremdstoffen, sondern vielmehr zu einem hohen Anteil ausgeschleuster Biomasse, die nicht mehr für die Energie- und Düngemittelproduktion und zur Anrechnung der Recyclingquote zur Verfügung stehen.

Was schlägt der Fachverband vor? Es wäre viel wichtiger die angelieferten Abfälle zu reglementieren, wenn diese zu stark belastet sind. Mögliche Maßnahmen sind Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentationen und Sanktionen bis hin zur Rückweisung des Materials (bei über 3 % Fremdstoffgehalt). Zudem sollten unbedingt hohe Produktqualitäten z.B. via Vollstromabsiebung vor dem Inverkehrbringen gewährleistet werden.

Der FvB bemängelt auch die Erweiterung des Anwendungsbereiches über landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gartenbaulich bewirtschaftete Böden hinaus; so sollen für Flächen, die u.a. vom Garten- und Landschaftbau bewirtschaftet werden, auch Melde-, Bodenuntersuchungs- und Nachweispflichten entstehen, wenn die gesamte Fläche des Bewirtschafters – also nicht die einzelne Fläche auf welcher die Düngung durchgeführt wird - mehr als 1 Hektar beträgt. Das würde auch aufbereitete Gärprodukte wie etwa Gärpellets betreffen.

Die Stellungnahme wurde in Absprache mit den zuständigen Gremien verfasst und für das weitere Gesetzgebungsverfahren an die einzelnen Bundesländer gesendet. Die Stellungnahme ist hier abrufbar.

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