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11.12.2021

Aufhebung der Anordnung des Ruhens für das Pflanzenschutzmittel DIGATOR bezüglich der Anwendung in Raps

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BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT

Themen

Pflanzenschutz Normen und Vorschriften

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 3. Dezember 2021 das Ruhen der Zulassungen des Pflanzenschutzmittels DIGATOR (Zulassungsnummer 008386-00/00) bezüglich der Anwendung in Raps (Anwendungen 008386-00/00-001 bis -004) aufgehoben.

Damit darf DIGATOR wieder in Raps angewendet werden. Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Hintergrund:

Mit der Fachmeldung vom 20. März 2018 hat das BVL das Ruhen der Zulassung von DIGATOR hinsichtlich der o. g. Anwendungen bekannt gemacht. Hintergrund für die Entscheidung des BVL waren Unklarheiten bezüglich der Eigentumsrechte eingereichter Studien zur Untersuchung von Rückständen an Raps.

Die in der Zwischenzeit von der Zulassungsinhaberin nachgereichten Studien zur Untersuchung von Rückständen an Raps konnten zeigen, dass der geltende Rückstandshöchstgehalt durch die Anwendungen 008386-00/00-001 bis -004 nicht überschritten wird. Damit ist der Anordnungsgrund für das Ruhen der vorgenannten Anwendungen beseitigt worden.

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

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