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06.05.2022

Arbeitsmaschinen: Können Rad- und Teleskoplader als Traktor angemeldet werden?

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Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen informiert darüber, was bei der Zulassung der Arbeitsmaschinen beachtet werden muss.

Neue Rad- und Teleskoplader werden immer häufiger als Traktoren mit der Bezeichnung T1 zugelassen. Seit 1. Januar 2018 müssen neu in Verkehr gebrachte Traktoren, die EU-Verordnung 167/2013 erfüllen. In dieser sogenannten „Tractor-Mother-Regulation“ sind viele Vorgaben für die Typgenehmigung europaweit harmonisiert worden. Wie die LWK berichtet, können schon seit längerem auch Rad- und Teleskoplader nach dieser Verordnung zugelassen werden, wenn sie die entsprechenden Traktor-Vorgaben erfüllen. Die Lader können aber auch nach deutschem Recht als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen werden. Beide Varianten müssen im Fahrzeugschein unterschiedlich eingetragen werden. Laut Fahrzeugzulassungsverordnung ist das Verrichten von Arbeiten mithilfe fest verbauter Teile vorgesehen, aber nicht die Beförderung von Personen.  Wie die unterschiedlichen Eintragungen der Arbeitsmaschinen im Fahrzeugschein aussehen müssen, lesen Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Bis 20 km/h keine Zulassung notwendig

Bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h müssen selbstfahrende Arbeitsmaschinen nicht zugelassen werden. Um dies deutlich zu machen ist es verpflichtend, dass sie am Heck und an beiden Seiten mit 20er-Geschwindigkeitsschildern gekennzeichnet sind. Fehlen diese, kann das zu einem Punkt und einem Bußgeld führen. 

Name und Wohnort auf Arbeitsmaschine anbringen

Die LWK Niedersachsen macht auf etwas aufmerksam, das viele nicht wissen: Beim Betrieb von 20 km/h-Maschinen auf öffentlichen Straßen müssen an der linken Fahrzeugseite Name und Wohnort des Fahrzeughalters dauerhaft und lesbar angebracht werden. Das gilt übrigens auch für andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie zum Beispiel Mähdrescher, Häcksler und Roder. Im Übrigen muss, obwohl keine Zulassung notwendig ist, für Rad- und Teleskoplader bis 20 km/h eine Betriebserlaubnis eingeholt werden, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Foto: Claas

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