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07.12.2022

Antibiotika-Gesetz verabschiedet: Das sagen die Tierärzte

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Die Änderungen im Tierarzneimittelgesetz zur Reduzierung von Antibiotika stößt dem Tierärzteverband sauer auf. Er veröffentlichte schon vor der Verabschiedung eine Resolution.

  • Bundesregierung will Antibiotika in der Nutztierhaltung reduzieren

  • Der Bundestag verabschiedete die Gesetzesänderung

  • Der Tierärzteverband kritisiert das Vorgehen und nennt Gegenargumente

  • Laut Tierärzteverband gibt es zu wenige Tierärzte, die die Maßnahmen kontrollieren können

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes verabschiedet. Ziel ist laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. Die Anwendung soll auf ein therapeutisch unvermeidbares Minimum reduziert werden. 

Antibiotika: Reduktion zum ersten Mal gesetzlich verankert

 

Dabei wird erstmals ein Reduktionsziel für Antibiotika verankert. Dieses Ziel von minus 50 Prozent für Antibiotika entspricht laut BMEL der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem. Die neuen Vorschriften zur Antibiotikaminimierung sollen einen Beitrag leisten, dieses Reduktionsziel zu erreichen.

Das derzeit ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Minimierungskonzept soll künftig auch Betriebe mit weiteren Tieren einbeziehen: Milchkühe, Kälber, die nicht im Haltungsbetrieb geboren sind, Jung- und Legehennen und Sauen mit Saugferkeln. Die Antibiotika-Anwendung soll auch in Betrieben mit diesen Tieren erfasst und systematisch reduziert werden. Um die Umsetzung zu überwachen, werden die Behörden die Kontrollen verstärken.

Tierärzteverband: Änderung entspricht nicht EU-Recht

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (BPT) hatte die Gesetzesänderung und das Verbot mancher Wirkstoffe schon im Vorfeld der Verabschiedung kritisiert und eine Resolution veröffentlicht. Darin forderte der Verband die Bundesregierung dazu auf, den Änderungsantrag zurückzuziehen. Ein pauschales Verbot von bestimmten Wirkstoffgruppen sei weder zielführend noch werde es der Resistenzsituation gerecht, so der BPT. Die Tierärzte berufen sich dabei auf die Haltung des Europäischen Parlamentes, der Europäischen Kommission und des Ministerrates. Das nationale Recht dürfe nicht über das europäische Recht hinausgehen, heißt es weiter.

„Mit diesem Änderungsantrag wird der Tiergesundheit ein Bärendienst erwiesen, weil damit die Therapie kranker Tiere nicht nur erschwert, sondern unmöglich gemacht wird“, sagte BPT-Präsident Dr. Siegfried Moder. Er zeigt kein Verständnis dafür, dass die Änderung durchgewunken wird, ohne die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung mit ihm abzuwarten. „Stattdessen sollten vielmehr die EU-Vorgaben zur Bestandsbetreuung umgesetzt werden, damit durch eine Verbesserung der Tiergesundheit auch der Antibiotikaeinsatz noch weiter sinken kann“, so Moder. Er kritisiert auch, dass Tierärzte die Maßnahmenpläne kontrollieren sollen. Vor dem Hintergrund des voranschreitenden Tierärztemangels sei das nicht akzeptabel.

Foto: Cottonbro Studio/Pexels.com (Symbolbild)

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