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02.08.2022

Antibiotika: Minimierung wird auf weitere Nutztierarten ausgeweitet

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Die Bundesregierung hat beschlossen, neben Mastvieh weitere Nutztierarten in das Antibiotika-Minimierungskonzept einzubeziehen.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes beschlossen. Im Wesentlichen wird die Aktualisierung und Erweiterung des nationalen Antibiotika-Minimierungskonzepts implementiert. So soll der wirkstoff- und anwendungsbezogene Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser erfasst und dauerhaft gesenkt werden. Dazu werden weitere Nutztierarten einbezogen.

Das ändert sich bei der Antibiotika-Erfassung

  • Derzeit gilt das Konzept nur für den Bereich Tiermast. Künftig werden auch Betriebe mit Milchkühen, Jung- und Legehennen, Sauen mit Saugferkeln sowie Betriebe mit Kälbern, die im Haltungsbetrieb geboren sind, einbezogen. Die Antibiotika-Anwendung soll bei Betrieben erfasst und systematisch reduziert werden.

  • Die zuständigen Überwachungsbehörden werden gestärkt. Neu ist, dass Behörden vor Ort künftig gesetzlich verpflichtet sind, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes erforderlich ist.

  • Für Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation wird ein Wichtungsfaktor in das Antibiotika-Minimierungskonzept aufgenommen. Für Tierärzte und Tierhalter wird damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser Antibiotika kritisch auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.

Ab 2024 EU-weite Erfassung

Mit dem Gesetzentwurf werden zudem Regelungen zur Durchführung von EU-Recht erlassen. Demnach müssen Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln. Um der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken, seien angesichts der grenzüberschreitenden Problematik neben nationalen auch europäische Vorschriften dringend notwendig, heißt es aus dem BMEL. Das Ministerium hat angekündigt, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass ausstehende Regelungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, die weitere Restriktionen für die Antibiotika-Anwendung bei Tieren vorsehen.

Foto: Cottonbro/pexels.com

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