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20.01.2023

Alterssicherung und Krankenversicherung für Rentner: So berechnen sich die neuen Beiträge

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Zu Jahresbeginn sind die Beiträge zur Alterssicherung für Landwirte und Krankenkassenbeiträge für Rentner gestiegen.

  • Beiträge zur Alterssicherung für Landwirte gestiegen

  • Erhöhung ist gesetzlich geregelt

  • Rentner bezahlen seit 1. Januar 2023 höhere Krankenversicherungsbeiträge

In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten seit Jahresbeginn neue Beiträge. In den alten Bundesländern stieg der Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat. In den neuen Ländern beträgt der entsprechende Monatsbeitrag im kommenden Jahr 279 Euro (Vorjahr: 260 Euro). Für Familienangehörige, die im Betrieb mitarbeiten, gilt hingegen die Hälfte des Unternehmerbeitrages.

Beiträge zur Alterssicherung gesetzlich geregelt

Ursächlich für die Erhöhung des einheitlichen Beitrags in der AdL ist die gesetzlich vorgegebene Kopplung an das voraussichtliche Durchschnittsentgelt in der allgemeinen Rentenversicherung. Dieses Durchschnittsentgelt trifft eine Aussage über die zu erwartende allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland und ist im Vorjahresvergleich deutlich gestiegen. Für den Beitrag in den neuen Bundesländern kommt hinzu, dass die bis 30. Juni 2024 abzuschließende Angleichung an den Beitrag in den alten Bundesländern zusätzliche Anpassungsschritte erforderlich macht. Die Landwirtschaftliche Alterskasse hat dagegen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.

Rentner: Auch Beiträge zur Krankenversicherung gestiegen

Für Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK), die eine Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) beziehen, hat sich der Krankenversicherungsbeitrag aus der Rente geändert. Er hat sich um 0,15 Prozent auf 8,1 Prozent aufgrund der gesetzlichen Regelung erhöht.

Für diesen Personenkreis berechnet sich der Beitrag aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 Prozent) zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (0,8 Prozent). Seit 1. Januar 2023 werden von der Bruttorente somit 8,1 Prozent für Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt.

Foto: Edar/Pixabay.com

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