24.11.2020
Alterssicherung: Einkommensgrenzen für Zuschuss werden erhöht
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Ab kommenden Jahr profitieren mehr Landwirte von Zuschüssen zur Alterssicherung.
Ab dem 1. April 2021 werden mehr Landwirte mit geringem Einkommen einen Zuschuss zum Alterskassenbeitrag erhalten. Der Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte wird deutlich angehoben. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz beschlossen. Finanziert werden die Mehrausgaben vom Bundeslandwirtschaftsministerium.
Zuschuss zur Alterssicherung für mehr Landwirte
Die bisherigen Einkommensgrenzen wurden von aktuell 15.500 Euro beziehungsweise 31.000 Euro für Verheiratete auf 23.688 Euro beziehungsweise 47.376 Euro angehoben. Damit werden noch mehr gering verdienende Landwirte gezielt unterstützt. Der maximale Zuschuss beträgt dabei 60 Prozent des monatlichen Beitrags. Ab kommendem Jahr sind das monatlich 155 Euro und 147 Euro in den neuen Bundesländern. Der monatliche Einheitsbeitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt dann monatlich 258 Euro und 245 Euro in den neuen Bundesländern.
Einkommensgrenzen werden dynamisch
Die Einkommensgrenzen sind derzeit statisch und wurden seit 20 Jahren nicht mehr verändert. Mit der Anknüpfung an die Bezugsgröße werden die Einkommensgrenzen künftig jährlich angepasst. Die Bezugsgröße wird aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern des vorvergangenen Jahres (für 2021 also aus 2019) ermittelt.