23.09.2020
Absatzförderung Wein: Aktuelle Antragsfristen
BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT
Themen
Gesellschaft Politik Allgemein
Absatzförderung Wein: Aktuelle Antragsfristen
Die Europäische Union fördert im Rahmen des Nationalen Stützungsprogramms Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten und auf Drittlandsmärkten für in Deutschland erzeugte Weine. Anträge dazu können im Zeitraum 1. September 2020 bis 30. April 2021 gestellt werden.
Um den Weinsektor bei der Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu unterstützen, hat die Europäische Union im Rahmen der Stützungsmaßnahmen eine befristete außergewöhnliche Maßnahme hinsichtlich des Unionsbeitrags zur Absatzförderung festgelegt.
Abweichend von Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nummer 1308/2013 beträgt der Unionsbeitrag zu den Informations- oder Absatzförderungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten und auf Drittlandsmärkten für in Deutschland erzeugte Weine höchstens 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Für die Absatzförderungsmaßnahmen in Drittländern stehen im Wirtschaftsjahr 2020/ 2021 bis zu 1 Million Euro zur Verfügung. Für Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten sind die Mittel im Wirtschaftsjahr 2020/ 2021 auf 500.000 Euro begrenzt.
Weitere Informationen
Nationales Stützungsprogramm für den Weinsektor
Quelle: BLE
https://www.ble.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/200921_Wein.html