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03.01.2022

2022: Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen für Landwirte

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Der Deutsche Bauernverband hat die gesetzlichen Änderungen für Landwirte zusammengefasst - hier die wichtigsten im Überblick.

Zum 1. Januar ändern sich die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL), teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. In den alten Bundesländern steigt der Beitrag um 4,7 Prozent auf monatlich 270 Euro, in den neuen Bundesländern fällt die Beitragssteigerung wegen der bis 30. Juni 2024 erfolgenden Ost-West-Angleichung noch deutlicher aus. Hier steigt der monatliche Beitrag um 6,1 % auf 260 Euro (Vorjahr: 245 Euro). Während die Krankenversicherungsbeiträge ebenfalls steigen, bleibt der Beitrag zur landwirtschaftlichen Pflegekasse unverändert. Die Übersicht über die Beiträge kann auf der Internetseite der SVLFG abgerufen werden.

Gesetzliche Änderungen bei kurzfristig Beschäftigten

Bei kurzfristig Beschäftigten müssen Arbeitgeber ab dem 1. Januar im DEÜV-Meldeverfahren angeben, wie die Aushilfe für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert ist. Nachweise über die Versicherung müssen zu den Lohnunterlagen genommen werden.

Änderungen bei der Umsatzsteuerpauschale

Zum 1. Januar wird sich die Umsatzpauschalierung für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erheblich ändern. Bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde der Anwendungsbereich stark eingeschränkt. Danach darf die Umsatzsteuerpauschalierung nur noch von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben angewendet werden, wenn der Umsatz des Unternehmers im vorangegangen Kalenderjahr weniger als 600.000 Euro betragen hat. Diese geänderte Anwendungsvoraussetzung gilt erstmals für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2021 erzielt werden. Der Pauschalsatz wird von 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent gesenkt.

Mindestlohn steigt

Zum 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro brutto je Arbeitsstunde und zum 1. Juli auf 10,45 Euro. Die neue Bundesregierung hat angekündigt, den gesetzlichen Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf 12 Euro brutto je Arbeitsstunde zu erhöhen, konkrete Zeitangaben hierfür sind aber noch nicht bekannt. Änderungen gibt es auch bei den Sachbezugswerten für Unterkunft und Verpflegung.

Verbot des Kükentötens

Ab dem 1. Januar ist das Töten von geschlüpften Eintagsküken verboten. 2024 wird zudem das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem 6. Bebrütungstag untersagt. Nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist der Hühnerembryo vor dem siebten Bebrütungstag noch nicht in der Lage Schmerzen zu empfinden. Ab dem siebten Bebrütungstag ist dagegen die beginnende Entwicklung des Schmerzempfindens nicht auszuschließen. Mit dem Verbot des Kükentötens trägt der Gesetzgeber dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Juni 2019 Rechnung. Dies hatte entschieden, dass das Töten männlicher Küken nur noch übergangsweise erlaubt sei.

Alle gesetzlichen Änderungen können Sie detailliert auf der Internetseite des Deutschen Bauernverbandes lesen.

Foto: geralt/pixabay.com (Symbolbild)

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