27.05.2020
(Maximal 270 €) Wie verläuft eine geförderte Biogasberatung?
IBBK - DAS BIOGAS NETZWERK
Themen
Allgemein Energie
Seit 2015 können Biogasanlagen in Baden-Württemberg von der geförderten Biogasberatung im Programm "Beratung.Zukunft.Land" profitieren - Höchstsumme für Anlagenbetreiber: 270 €.
“Kann ich meine Biogasanlage nach dem Auslaufen der EGG-Förderung weiter betreiben?”
“Welche Erweiterungen und Investitionen sind für meine Biogasanlage sinnvoll?”
“Wohin soll (und kann) sich meine Biogasanlage entwickeln?”
“Soll ich auf Flexibilisierung umstellen und in die Ausschreibung gehen?”
“Macht es für mich Sinn, meine Landwirtschaft und die Biogasanlage auf Öko-Betrieb umzustellen?”
Beschäftigen Sie solche und weitere Fragen auch?
Die durch das Land Baden-Württemberg geförderte, neue Biogasberatung hilft Ihnen hierbei und zeigt ganz klare Wege, wie es weitergehen kann.
Entweder mit dem “Einstiegsmodul Biogas 112” (bis zu 50 % gefördert) oder dem “Grundmodul Biogas 113” (bis zu 80 % gefördert) bietet das IBBK als anerkannte Beratungsorganisation spezifische Biogasberatung für neue und bestehende Anlagenbetreiber.
Doch wie genau sieht so eine Biogasberatung aus? Welche Themen werden gehandelt? Und welche Kosten kommen als Anlagenbetreiber auf Sie zu?
Unten stehend zeigen wir anhand von drei spezifischen Beratungen aus dem Jahr 2019, wie eine Beratung ablaufen kann.
Drei Beispielberatungen
Grundsätzlich muss die Beratung mindestens fünf Stunden umfassen und beinhaltet einen Vor-Ort-Termin.
Die tatsächliche Beratung beginnt in der Regel mit einem Anruf, wobei die Fragestellungen und Formalitäten geklärt werden.
Die Beantragung der Fördersumme übernimmt das Beratungsunternehmen. Dadurch ist für Sie als Anlagenbetreiber der Aufwand sehr gering – und Sie können sich um die Sachen kümmern, die wirklich wichtig sind.
Beispiel 1: Flexibilisierung, ja oder nein?
Bei einer 150 kW Biogasanlage in Oberschwaben mit kleinem, angeschlossen Wärmenetz kam den Betreibern die Frage auf:
“Macht es für uns Sinn den Anlagenbetrieb zu flexibilisieren?”
Die EEG-Vergütung für diese Anlage wird in 6 Jahren auslaufen. Und da die BHKW sowieso ersetzt werden mussten, sprachen die IBBK Biogasberater Katrin Kayser und Michael Köttner eine klare Empfehlung für eine geringe Überbauung aus.
Somit besteht die Möglichkeit, wie im EEG 2017 verankert, den erzeugten Strom in einer Ausschreibung anzubieten – und dadurch weitere 10 Jahre Einspeisevergütung zu garantieren.
Beispiel 2: Flexibilisierung… nach unten?
“Wir wollen auf jeden Fall überbauen und im Flex-Betrieb in die Ausschreibung gehen” stand für die Betreiber einer 250 kW-Anlage Hohenlohe fest.
Doch es wurde schnell klar, dass auch der wertige Wärmeverkaufim Nahwärmenetz ein sehr relevanter und interessanter Punkt für die zukünftige Wirtschaftlichkeit der Anlage sein wird.
Auch rieten die Biogasberater vom IBBK dem Anlagenbetreiber, über die “Flexbilisierung nach unten” nachzudenken, d.h. die Halbierung der erzeugeten Strommenge bei gleich bleibender, installierter BHKW-Leistung.
Hier wären die Investitionskosten deutlich geringer als bei einer mehrfachen Überbauung, wie das bei der Flexibilisierung sonst üblich ist.
Dem Betreiber konnten so durch die spezifische Beratung konkret neue Denkanstöße mit auf den Weg gegeben werden, die ihn vor großen Neuinvestitionen schützen könnten.
Beispiel 3: Biogas im Öko-Landbau
Für ökologisch wirtschaftende Betriebe ist das nach der Gasproduktion verbleibende Gärprodukt ein sehr wertvoller Dünger. Und wenn Maissilage oder Getreide im Spiel sind gelten je nach Öko-Anbauverband leicht unterschiedliche Regeln zur Biogaserzeugung.
Ein Betreiberpaar aus dem Odenwald hatte zum Zeitpunkt der Beratungsanfrage bereits auf Ökolandbau umgestellt und hatte die ursprünglich eingesetzte Maissilage vollständig durch Rinder- und Pferdemist ersetzt.
Da sowohl die Maschinen als auch die Bakterien in der Biogasanlage nicht für diese Substratumstellung geeignet waren, kam es zu massiven technischen und biologischen Problemen.
Nach einer sorgfältigen Analyse der Situation konnten Katrin Kayser und Michhel Köttner vom IBBK den Betreibern in den folgenden Punkten mit direkten Tipps für den Betriebsalltag helfen:
Besseres Verständnis und Interpretation der Laborergebnisse – keine “Angst” mehr vor komplizierten Zahlenbergen, Maßeinheiten oder kleingedrucktem bei Tabellen
Anpassung der Fütterung und dem technischen Betrieb, so dass die Biologie sich stabilisieren konnte
Entwicklung eines Fütterungsplan für die Einsatzstoffe, damit diese wieder zur vorhandenen Anlagentechnik passt
Interesse an der zwischen 50 und 80 Prozent geförderten Biogasberatung?
Sind Sie ein Anlagenbetreiber – oder planen eine Biogasanlage in Baden-Württemberg und haben spezifische Fragen zu:
Sicherheit – ist meine Anlage sicherheitstechnisch noch auf dem aktuellen Stand – und werde ich eine anstehende Sicherheitsprüfung bestehen?
Wie bekomme ich meine Anlage “Fit für die Zukunft”, wenn die Förderung durch das EEG ausläuft?
Flexibilisierung – sinnvoll oder nicht?
Soll ich mit meiner Anlage auch Ablauf der EEG-Förderung in die Ausschreibung gehen?
Anschluss meiner Biogasanlage an ein Nahwärmenetz – wie gehe ich das am besten an?
Bis zum Auslauf der EEG-Förderung haben Sie wahrscheinlich noch 6 bis 10 Jahre Zeit – ein perfekter Zeithorizont, um JETZT schon vorzusorgen und die ersten Schachzüge für die Zukunft Ihrer Anlage auszuführen.
Auf der Übersichtsseite zur geförderten Biogasberatung in Baden-Württemberg finden Sie nicht nur die weiteren Details, sondern auch eine Beispielrechnung, welche Kosten bei einer Beratung auf Sie zukommen.
Schon mal vorab: der Höchstbetrag für das “Grundmodul Biogas 113” beträgt 270 €.
Eine Übersicht über die Unterschiede zwischen den beiden Modulen sehen Sie unten:
Alle weiteren Infos gibt’s HIER (Klick)
Der Ablauf der Beratung und die Ergebnisse erfolgen vertraulich. Der erstellte Abschlussbericht ist nur für die Beratungsorganisation und den Anlagenbetreiber bzw. Auftraggeber einsehbar.
Er wird nicht an das Land Baden-Württemberg oder andere, zentrale Koordinationsstellen weitergeleitet.