14.07.2021
‚Fit for 55-Paket‘: Falscher Weg für die europäische Forstwirtschaft
FAMILIENBETRIEBE LAND UND FORST E.V.
Themen
Allgemein Anschlussförderung Artenvielfalt Betriebsmanagement Eigentum Entwicklung ländlicher Raum Europa Gesellschaft Jagd Ländlicher Raum Markt Nachwachsende Rohstoffe Naturschutz Normen und Vorschriften Politik Vergütung Wald
„Das heute von der Europäischen Kommission vorgestellte ‚Fit for 55-Paket‘ ist eine Bedrohung für die europäische Forstwirtschaft“, warnt Max von Elverfeldt, der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst. „Wir Waldbauern unterstützen das Erreichen der Klimaschutzziele. Aber die Vorgaben des Entwurfs der Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF-Verordnung) missbrauchen den Wald als CO2-Speicher für andere Sektoren. Forstwirtschaft wird mit diesen Speicherzielen wiederum erschwert. Damit bleibt das Potential des Waldes als Lieferant von klimafreundlichen Holzprodukten ungenutzt. Das können wir uns im Kontext unserer Klimaschutzbemühungen jedoch weder in Europa noch in Deutschland leisten.“
„Auch mit der parallel vorgestellten EU-Waldstrategie hat die Europäische Kommission den falschen Weg eingeschlagen“, so Elverfeldt weiter. „Vor allem zur Kontrolle der Zielvorgaben der neuen LULUCF-Verordnung will sie ein europäisches Waldmonitoring sowie erstmals auch Bewirtschaftungspläne einführen. Dazu fehlt es an der notwendigen rechtlichen Kompetenz, denn die Forstkompetenz liegt bei den Mitgliedstaaten. Der Vorschlag verletzt damit ganz klar das Subsidiaritätsprinzip.“
Im Zuge der Umsetzung des EU Green Deals hat die Europäische Kommission eine Reihe von Programmen und Rechtsetzungsvorhaben eingeleitet, die einzeln und im Verbund geeignet sind, die Forstwirtschaft und die Versorgung mit dem Rohstoff Holz erheblich zu beeinträchtigen. Mit dem „Fit for 55-Paket“ soll die Absenkung der europäischen Emissionen um 55 Prozent bis 2030 gelingen, ab 2050 soll die Nettonull erreicht werden. Dafür werden dem Wald CO2-Bindungsziele zugewiesen, die ohne weitreichende Bewirtschaftungseinschränkungen nicht zu erreichen sind. Zuvor hatte bereits die EU-Biodiversitätsstrategie Stilllegungen im Wald für den Artenschutz vorgeschlagen.
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