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10.09.2020

Ökologische Tierhaltung

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BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT

Themen

Allgemein Gesellschaft Europa

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Ökologische Tierhaltung

Im ökologischen Landbau ist die Tierhaltung ein wichtiges Bindeglied im Betriebskreislauf Boden-Tier-Pflanze. Die Kopplung von Pflanzenbau und Tierhaltung trägt dazu bei, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu erhöhen. Zudem sollen die Tiere weitestgehend mit betriebseigenem Futter versorgt werden.

Eine flächenunabhängige Tierhaltung ist verboten. Tierhalter, die keine landwirtschaftlichen Flächen bewirtschaften, dürfen aber regionale Kooperationen mit anderen landwirtschaftlichen Biobetrieben eingehen.

Die Zahl der Tiere auf einem ökologisch wirtschaftenden Betrieb ist flächengebunden. Die Gesamtbesatzdichte darf den Grenzwert von 170 Kilogramm Stickstoff pro Jahr und Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nicht überschreiten (das entspricht beispielsweise 2 Milchkühen oder 14 Mastschweinen oder 230 Legehennen). Dies trägt auch dazu bei, die Belastung von Boden und Wasser einzuschränken.

Ökolandwirtinnen und -landwirte sind dafür verantwortlich, die arteigenen Bedürfnisse ihrer Tiere zu kennen und sie bestmöglich zu berücksichtigen. Die Haltungspraktiken, einschließlich Besatzdichte und Unterbringung, müssen den entwicklungsbedingten, physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere gerecht werden. Beim Stallbau geht es deshalb stets darum, einen Kompromiss zu finden - aus optimalen Bedingungen für das Tier und praktikablen Bedingungen für den Landwirt. Die Konzeption der Stallungen muss sich daher am natürlichen Verhalten der Nutztiere in Bezug auf Beschäftigung, Sozialkontakt, Rückzugs- und Fressmöglichkeiten orientieren.

Fütterung

Eine art- und leistungsgerechte Fütterung der Tiere fördert die Tiergesundheit. Fehler wie Mangel- oder Überversorgung führen zu Gesundheitsstörungen. Dies beeinträchtigt nicht nur das Wohlbefinden der Tiere, sondern auch die Qualität der Schlachtkörper und der Nahrungsmittel.

Die Fütterung im Ökolandbau soll dem ernährungsphysiologischen Bedarf der Tiere in ihrem jeweiligen Entwicklungsstadium entsprechen. Sie ist eher auf die Erzeugung hoher Qualitäten unter ökologischen Kriterien als auf eine Leistungsmaximierung ausgerichtet. So müssen Energieträger, Eiweißträger und Raufutter an das Verdauungssystem der jeweiligen Tierart angepasst sein.

Die Tiere dürfen ausschließlich mit ökologisch erzeugten Futtermitteln gefüttert werden. Einzige Ausnahme ist die Eiweißfütterung von Schweinen und Geflügel: Hier dürfen bis zum 31.12.2017 konventionelles Kartoffeleiweiß und Maiskleber bis zu maximal fünf Prozent beigemischt werden.

Bis zu 30 Prozent der Futterration (Trockenmasse) dürfen im Jahresdurchschnitt auf Umstellungsflächen erzeugt worden sein (bei Zukauf) - das heißt von Flächen, die zum Erntezeitpunkt schon mindestens zwölf Monate ökologisch bewirtschaftet wurden. Handelt es sich um Umstellungsfuttermittel vom eigenen Betrieb, so darf dieser Anteil bis zu 100 Prozent der Ration ausmachen.

Nicht zugelassen sind chemisch-synthetisch hergestellte Futterzusätze zur Leistungs- und Wachstumsförderung, zur Beeinflussung von Stoffwechsel- und Verdauungsvorgängen oder zur Krankheitsprophylaxe. Dies schließt unter anderem das Verbot von Nichtproteinstickstoff (zum Beispiel Harnstoff) und denaturiertem Eiweiß ein. Auch synthetische Aminosäuren sind in der Ökotierfütterung nicht zulässig. Ein Einsatz gentechnisch veränderter Organismen oder ihrer Erzeugnisse ist im Ökolandbau generell ausgeschlossen.

Fütterung einzelner Tierarten

Die Ernährung junger Säugetiere erfolgt auf der Grundlage von natürlicher Milch, vorzugsweise Muttermilch. Hierfür sind tierartspezifische Mindestzeiträume vorgesehen.

Pflanzenfressern soll, wann immer die Witterungsbedingungen und der Zustand des Bodens dies erlauben, Weidegang gewährt werden. Wiederkäuern ist eine Tagesration vorzulegen, die zu 60 Prozent (bezogen auf die Trockensubstanz) aus Raufutter (zum Beispiel Grünfutter, Heu, Silage) besteht. Ausnahmen für hochlaktierende Milchkühe sind mit Genehmigung der Kontrollstelle möglich.  Im Sommerhalbjahr ist für Wiederkäuer Weidegang vorgeschrieben.

Geflügel erhält im Maststadium Futter, das zu mindestens 65 Prozent aus Getreide besteht. Geflügel und Schweinen ist außerdem frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter vorzulegen.

Krankheitsvorsorge

"Vorbeugen statt heilen" lautet die Devise in der ökologischen Landwirtschaft. Dies erfordert eine hohe Betreuungsintensität der Tiere. Die Krankheitsvorsorge muss auf der Wahl geeigneter Rassen und Linien, Tierhaltungsmanagementmethoden, hochwertigen Futtermitteln und Auslauf, angemessener Besatzdichte und einer geeigneten und angemessenen Unterbringung unter hygienischen Bedingungen beruhen.

Erkrankungen sollen bevorzugt mit Naturheilverfahren wie Homöopathie und Phytotherapie behandelt werden. Sind Naturheilverfahren nicht angezeigt oder versagen sie, muss der Tierarzt handelsübliche konventionelle Arzneimittel einsetzen, um die Krankheit zu behandeln und Schaden zu begrenzen. Einzelne Anbauverbände des ökologischen Landbaus haben die auf dem Markt befindlichen Tierarzneimittel auf ihre Umweltrelevanz überprüft und unbedenkliche oder bedenkliche Mittel benannt. 

Wurden Arzneimittel eingesetzt, unterliegen die tierischen Produkte strengen Vermarktungsauflagen. Diese reichen von der grundsätzlichen Sperrfristverdopplung bis zum Vermarktungsverbot bei zu häufigem Einsatz.

Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

https://www.praxis-agrar.de/tier/artikel/oekologische-tierhaltung/

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